Garantie und Gewährleistung

Was ist der Unterschied?

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beinhaltet insbesondere das Recht auf
Nachbesserung. Entscheidend ist hier die Umkehrung der Beweislast des Mangels,
die nach 6 Monaten auf den Käufer übergeht.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die durch die jeweiligen
Garantiebestimmungen geregelt ist.

Welche Garantieleistungen bietet MEZ-Automobile?

Im Autohandel gibt es die unterschiedlichsten Darstellungsformen von Garantien, beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges. Wir analysieren nun schon seit über 20 Jahren den Fahrzeugmarkt. Die optimalste Lösung für unsere Kunden ist, wenn eine Gebrauchtwagengarantie, optional für weitere 12 bis 36 Monate ab Kauf abgeschlossen wird.

Mit der MEZ-Automobile-Garantie von 12 bis 36 Monaten für Gebrauchtwagen möchten wir der Beweislastführung, die bei der gesetzlichen Gewährleistung nach 6 Monaten auf den Käufer übergeht, entgegenwirken. Innerhalb der Garantiezeit kommt es nicht auf die Anfänglichkeit des Mangels an, sofern keine unsachgemäße Behandlung o.ä. dass den allgemeinen Garantiebestimmungen widerspricht, vorliegt.

Nicht alle Kunden entscheiden sich für eine Gebrauchtwagengarantie, deshalb haben wir die Garantieleistung nicht mit in den Verkaufspreis des Fahrzeuges einkalkuliert, sondern berechnen diese separat.

Diesen versteckten Obolus im Verkaufspreis des Fahrzeuges haben wir durch eine Vielzahl von Kundenwünschen sichtbar gemacht.
Vielen genügt die europaweite Garantie des Herstellers (z.B. Volkswagen), so dass keine zusätzliche Absicherung gewünscht wird. Unsere Kunden meinen die Produkte sind zuverlässig und gehen nicht von Garantiefällen im zweiten oder dritten Jahr nach Kauf aus.

Da wir ebenfalls von unseren Gebrauchtwagen überzeugt sind, können wir das zum größten Teil bestätigen aber: „Ausnahmen bestätigen die Regel“.Ärger im Nachhinein wie: Mist, hätte ich mal... oder Warum gerade mein Auto... können dann nicht auftreten.

Die Gebrauchtwagengarantie beinhaltet die am meisten bemängelten Baugruppen wie:

ein Grundpaket: Motor, Schalt-/Automatikgetriebe, Achs/Verteilergetriebe
ein Zusatzpaket: Kühlsystem, Kraftstoffanlage, Lenkung
ein Zusatzpaket 2: Elektrische Anlage, Kraftübertragungswellen, Bremsanlage, Klimaanlage, Abgasanlage und Sicherheitssysteme

Unsere Gebrauchtwagen sind werkstattgeprüft, jedoch besteht ein Fahrzeug aus tausenden mechanischen und elektrischen Teilen, die kaputt gehen können oder verschlissen werden. Ab Übernahme des Fahrzeuges steht Ihnen das Autohaus MEZ-Automobile immer zur Seite, jedoch für eine finanzielle Absicherung bei nachträglichen Schäden oder Defekten kann nur eine Garantie herangezogen werden.

Bei der Gebrauchtwagengarantie wird die Kostenerstattung nach einer Kilometerstaffelung vorgenommen, d.h. Lohnkosten und Materialkosten stehen im Zusammenhang mit der prozentuellen Erstattung.

Wir übersenden Ihnen auf Wunsch gern per Post oder Fax unsere aktuellen Garantiebedingungen oder beraten Sie direkt vor Ort im Autohaus MEZ-Automobile.

Europaweiter-Garantieservice

Im Falle eines Garantieanspruchs, können Sie die Reparatur in jedem Meisterbetrieb in
Europa durchführen lassen. Hierzu ist lediglich der bei dem Garantiepass beiliegende Serviceauftrag vom Meisterbetrieb
auszufüllen. Wir empfehlen eine direkte Einsendung (per Fax) zu unserem Service-Parner, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.